In Thüringen wird die Kormoranbejagung durch die Thüringer Kormoranverordnung geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Jagd auf Kormorane im Einklang mit den Interessen des Fischereibetriebs und der Naturschutzverbände durchgeführt wird. Landesjagdverband Thueringen (LJVT) unterstützt die Stellungnahme des Thüringer Anglerverbandes, wonach private Naturschutzorganisationen oder fragwürdige Aussagen von Naturschutzbehörden nicht außer Kraft setzen dürfen. Die Verordnung erlaubt den Jägern, Kormorane zu vergräumen und abzuschießen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung der Kormoranpopulationen, die in den letzten Jahren stark angestiegen sind und damit Fischbestände gefährden können. Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bittet die Jägerschaft, diese Möglichkeiten verantwortungsvoll und konsequent zu nutzen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Kormorane nicht übermäßig reduziert werden, was den natürlichen Gleichgewichtsprozessen schaden könnte. Die Thüringer Kormoranverordnung ist ein Beispiel für eine sorgfältig durchdachte Jagdregulierung. Sie berücksichtigt die Bedenken der verschiedenen Interessengruppen und bietet einen Rahmen, in dem alle Beteiligten ihre Ziele verfolgen können. Die Landnutzerverbände haben sich bei dieser Angelegenheit zusammengetan, um eine rechtsgeschützte und nachhaltige Lösung zu finden. Dies zeigt, dass Kooperation zwischen verschiedenen Interessengruppen notwendig ist, um schwierige Umweltprobleme wie die Kormoranbejagung zu lösen. Die Thüringer Kormoranverordnung gilt im gesamten Land Thueringen und ist somit landesweit anwendbar. Sie stellt sicher, dass die Jagd auf Kormorane in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wird, was sowohl für die Fischbestände als auch für die natürliche Umwelt von Vorteil sein kann.