In Bayern weitet sich die juristische Auseinandersetzung um den Wolf aus, insbesondere in den Weidegebieten der Voralpenregion. Der Verein Naturschutzinitiative hat beim Verwaltungsgericht Augsburg einen Eilantrag eingereicht, um gegen die Regelung von Wolfsabschüssen im Landkreis Oberallgäu vorzugehen. Diese Abschussbescheide sind auch in anderen Landkreisen wie Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz-Wolfratshausen erlassen worden. Landwirte sehen sich durch Wolfangriffe auf Nutztiere wirtschaftlichen Gefahren ausgesetzt, während Naturschützer die Abschüsse als unnötig betrachten.

Was heißt das für Jäger? Die Klage der Naturschutzinitiative könnte erheblichen Einfluss auf die zukünftige Regulierung von Wölfen in Bayern haben. Ein Erfolg würde die bestehenden Abschussregelungen einschränken und könnte als Präzedenzfall für den Umgang mit Wölfen im gesamten Land dienen, wodurch ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gefordert ist.