Das jüngste Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages beleuchtet die Rechtslage bezüglich jagdlicher Langwaffen. Es zeigt, dass das Waffengesetz keine Höchstzahl für den Besitz solcher Waffen nennt und damit Jägern erlaubt, unbegrenzt Langwaffen zu besitzen. Dennoch wird diskutiert, ob eine zahlenmäßige Kontingentierung eingeführt werden sollte, auch wenn das Gutachten selbst keine Gesetzesänderung fordert oder eine Obergrenze empfiehlt.
Was heißt das für Jäger? Die Situation bleibt unübersichtlich, da die Behörden keine Prüfung des Bedürfnisses für den Erwerb von Langwaffen vornehmen, was potenziell dazu führen kann, dass bei einer erhöhten Anzahl von Waffen nachgefragt wird. Jäger sollten sich über die aktuelle Diskussion im Klaren sein, stammen die Debatten um Höchstzahlen doch aus dem Spannungsfeld zwischen der Gesetzeslage und der öffentlichen Wahrnehmung.