Im Kanton Aargau tritt am 1. Januar 2027 ein neues Jagdprüfungsreglement in Kraft, das die bisherige Regelung von 2021 ablöste. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Ausbildung angehender Jägerinnen und Jäger zu optimieren und gleichzeitig die Sicherheitsbestimmungen zu verschärfen.
Die Änderungen umfassen eine modifizierte Modulstruktur im Jagdlehrgang, die nun eine breitere Trägerschaft zulässt, darunter neben dem Aargauischen Jagdschutzverein auch verschiedene Jagdschulen und Vereine. Ein kritischer Punkt ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Lehrgangs auf neu vier Jahre. Dieser Schritt berücksichtigt die Bedürfnisse der Prüflinge und ermöglicht ihnen eine bessere Planung ihrer Ausbildungszeit.
Ein weiteres zentrales Element sind die Anpassungen im praktischen Schiessprogramm. Die neuen Vorschriften verpflichten zur Verwendung originalverpackter Munition, während die Kontrollen vor dem Schiessen strenger gestaltet wurden. Bei groben Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Prüfung, was zuvor nur eine Kann-Bestimmung war.
Im Bereich der theoretischen Prüfung wurde der Fächerkatalog aktualisiert. Daneben wird kammerrechtliches Wissen, etwa zu Waffen- und Tierschutzrechten, thematisiert. Der Lehrstoff umfasst nun auch Kenntnisse über Neozoen, wodurch sich die angehenden Jäger umfassender über die Ökologie und deren Zusammenhänge informieren müssen.
Um die Durchführbarkeit der Jagdprüfung zu gewährleisten, bleibt der Prüfungsprozess weitgehend unverändert, während evaluative Aspekte neu strukturiert wurden. Die Maßnahmen dienen nicht nur dazu, Wissen zu vertiefen, sondern auch die praktische Relevanz im jagdlichen Alltag zu fördern.