Am Amtsgericht Ludwigslust wurde ein Jäger aus Cloppenburg wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei einem Jagdunfall im Landkreis Ludwigslust-Parchim hatte er im Januar 2025 während eines Nachtansitzes versehentlich seinen Jagdfreund erschossen. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, was dem Angeklagten eine Haftstrafe erspart. Sachverständige hatten im Prozess Fehler bei der Nutzung des Wärmebildgeräts des Jägers bestätigt.
Was heißt das für Jäger? Das Urteil illustriert die hohen Anforderungen an die Sicherheit bei der Jagdausübung und betont die Bedeutung einer korrekten Handhabung von Jagdausrüstung. Jäger sollten sich intensiv mit der Technik vertraut machen und die nötige Wachsamkeit in der Jagdsituation walten lassen.