Ein aktuelles Gerichtsurteil hat klargestellt, dass Wildkameras, die auch Menschen erfassen können, unter das Datenschutzrecht fallen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Fotofallen an Kirrungen, die für eine effektive Wildbeobachtung genutzt werden. Sobald eine Kamera das Bild einer Person aufnimmt, wird sie zur Anlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wodurch die Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig wird. Diese Regelung könnte zu Herausforderungen in der Jagdpraxis führen, da Jäger bei der Nutzung von Wildkameras vorsichtiger agieren müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.