Das Europäische Parlament hat die Weichen für ein europaweites Verbot von Bleischrot bei der Jagd sowie im jagdlichen und sportlichen Schießen gestellt. Mit überwältigender Mehrheit wurde ein Veto-Antrag gegen die entsprechende Änderung der europäischen Chemikalienverordnung REACH abgelehnt. Damit kann die EU-Kommission die Verordnung in ihrer endgültigen Fassung erlassen, was umfassende Veränderungen für die Jagdpraxis in den kommenden Jahren mit sich bringt.

Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes ist die nun auf sieben Jahre verlängerte Übergangsfrist, die es Jägern und Schießstandbetreibern ermöglicht, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bei der ersten Vorstellung des Vorschlags im Februar 2025, war noch ein deutlich strengerer Zeitrahmen geplant, der ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen nach nur drei Jahren vorsah. Der Deutsche Jagdverband (DJV) setzte sich gemeinsam mit dem europäischen Dachverband FACE für eine praktikable Lösung ein und konnte letztlich entscheidende Verbesserungen durchsetzen.

Das Verbot wird in einem ersten Schritt die Verwendung von Schrotmunition mit einem Bleianteil von mindestens einem Prozent bei der Jagd ab 2033 nicht mehr erlauben. Nach Ablauf der siebenjährigen Übergangsfrist darf auch keine bleihaltige Schrotmunition mehr zum Verkauf angeboten werden. Diese Regelung umfasst auch das Mitführen von entsprechender Munition zur Jagd, was für viele Jäger eine grundlegende Umstellung bedeutet.

Für das jagdliche und sportliche Schießen bleibt bleihaltiges Schrot in einem bestimmten Durchmesserbereich (1,9 bis 2,6 Millimeter) unter strengen Auflagen weiterhin erlaubt. So müssen unter anderem Maßnahmen zur Rückhaltung von Blei eingehalten werden, und die Rückgewinnung von verschossenen Bleischroten muss alle drei Jahre erfolgen. Zudem sind Betreiber von Schießständen verpflichtet, Monitoring-Maßnahmen für Boden und Wasser durchzuführen. Dennoch gilt für reine Indoor-Schießstände keine derartigen Beschränkungen.

Der DJV schlägt Alarm und warnt vor den erheblichen Herausforderungen, die das Bleischrotverbot für die Jägerschaft mit sich bringt. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke betont: „Das Bleischrotverbot wird die Jägerschaft vor große Herausforderungen stellen. Doch die sieben Jahre geben uns jetzt die notwendige Zeit, Jäger und Schießstände auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.“ Er fordert eine aktive Unterstützung seitens des Staates, um notwendige Umbauten und Investitionen in die Schießstandinfrastruktur zu fördern. Viele Schießstände müssen für den Einsatz alternativer Munition angepasst werden, was ohne finanzielle Mittel von Bund und Ländern kaum machbar ist.

Eine leistungsfähige Schießstandsstruktur ist aus Sicht des DJV unverzichtbar, um tierschutzgerechte Jagdausübung sicherzustellen. Regelmäßiges Training mit der Flinte sei notwendig, um den hohen Anforderungen der modernen Jagd gerecht zu werden. Der DJV wird den weiteren Verlauf der Umsetzungen der neuen Regelungen intensiv begleiten, um praxistaugliche Lösungen für Jäger und Schießstandbetreiber zu erreichen.

Der DJV sieht den Umbau der Schießstände als eine zentrale Herausforderung an, die nicht nur finanzielle, sondern auch infrastrukturelle Lösungen benötigt. Das Bleischrotverbot spiegelt nicht nur neue umweltpolitische Entwicklungen wider, sondern erfordert auch ein Umdenken und eine Anpassung in der Jagdpraxis, um die Zukunft der Jagd weiterhin zu sichern.