Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Infrastrukturbereitstellungsbeitrag, den die Stadt Salzburg seit 2023 von Eigentümern unverbaubaren Baugrundes erhebt, rechtens ist. Diese Abgabe, die zwischen 0,86 und 2,79 Euro pro Quadratmeter liegt, soll dazu dienen, Bauland gezielt zu mobilisieren und Spekulationen entgegenzuwirken. Der Entscheidung zufolge führt der Beitrag nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Grundstückseigentümer.
Was heißt das für Jäger? Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Flächenverfügbarkeit und die Entwicklung geplanter Bauvorhaben, was langfristig auch die Jagd- und Naturschutzgebiete beeinflussen kann. Eine stärkere Nutzung von Bauland könnte neue Herausforderungen und Chancen für Jäger in der Region mit sich bringen.