Zwei Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt scheiterten vor dem Oberverwaltungsgericht bei dem Versuch, ihren Jagdschein bzw. ihre Waffenbesitzkarte zurückzuerhalten. Die Richter wiesen die Beschwerden zurück und begründeten ihr Urteil mit dem Schutz der Allgemeinheit. Vorangegangene Verfahren am Verwaltungsgericht Magdeburg waren ebenfalls nicht zu Gunsten der Antragsteller entschieden worden. Das Gericht betonte, dass der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht aus ideologischen Gründen erfolge, sondern vielmehr als Schutzmaßnahme gegen eine systematische Verunglimpfung staatsbürgerlicher Werte. Das Urteil könnte auch weiteren AfD-Mitgliedern den Verlust ihrer Waffenrechte einbringen.
Recht · Sachsen-Anhalt
Gerichtsentscheidung: AfD-Mitglieder verlieren Waffenrechte
Zwei Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt erhalten Jagdschein und Waffenbesitzkarte nicht zurück