Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) hat am 27. Oktober 2026 eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Anpassungen des Landesjagdgesetzes an den Schleswig-Holsteinischen Landtag übermittelt. Vor allem die Neuregelungen zum Wolf und die erweiterten Handlungsoptionen gegenüber invasiven Arten finden dabei die Unterstützung des Verbandes.

Präsident Hans Wörmcke betont die Wichtigkeit einer modernen Jagdgesetzgebung, die nicht nur rechtstheoretisch funktioniere, sondern auch praktische Ansprüche im Revier abdecken müsse.In Anbetracht der zunehmenden Wolfspopulation fordert der LJV ein wissenschaftlich fundiertes Management, das sowohl den Zustand der Population als auch den Schutz der Weidetierhaltung in Schleswig-Holstein berücksichtigt. Die Region beherbergt empfindliche Weideflächen, die durch die raumgreifende Ausbreitung der Wölfe bedroht werden.

Der LJV hebt hervor, dass klare rechtliche Rahmenbedingungen für Jäger notwendig sind, um die Pflicht zur Regulierung von Wölfen rechtssicher zu gestalten. Dabei sollten Jäger verbindliche Beteiligungsrechte erhalten, und es müssen klare Regelungen hinsichtlich der Haftung und behördlichen Beauftragung etabliert werden. Der Verband spricht sich außerdem dafür aus, die bestehende Tierfund-Kataster-App zu optimieren, um die Meldung erlegter oder tot gefundener Wölfe zu erleichtern.

Zudem wird die geplante Regulierung von invasiven Arten wie Nutrias, Waschbären und Marderhunden positiv bewertet. Diese Arten stellen eine Bedrohung für die Artenvielfalt dar und können Schäden an wasserbaulichen Anlagen verursachen. Es wird jedoch betont, dass die Fang- und Tötungsmaßnahmen in Abstimmung mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten sachkundig erfolgen müssen.

Ein weiterer wichtiger Anliegen des LJV besteht in der Erleichterung der Nutzung von Jagdhunden. Gerade bei Bewegungsjagden ist Überjagen oft unvermeidbar. Hier fordert der Verband eine Duldung unter klar definierten Voraussetzungen. Darüber hinaus soll für nachgesuchte Wildtiere gelten, dass Nachsuchengespanne verletztes Wild ohne Verzögerungen auch über Ländergrenzen nachsuchen dürfen. Dies betrifft besonders die Fortsetzung von Nachsuchen in benachbarten Bundesländern, wenn diese rechtmäßig begonnen wurden.

Der LJV setzt sich zudem für die gesetzliche Anerkennung von jagdlichen Schießständen ein, da diese eine entscheidende Rolle für Ausbildung, Sicherheit und Tierschutz spielen. Im Hinblick auf die Jungwildrettung schlägt der Verband vor, einen neuen § 29a im Landesjagdgesetz zu etablieren, um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Bewirtschaftende sollen dabei rechtzeitig vor Mähterminen die Jägerschaft informieren, wobei die ehrenamtliche Mitwirkung freiwillig bleibt.

Abschließend appelliert der LJV an die Gesetzgeber, die bevorstehenden Novellierungen des Jagdgesetzes dazu zu nutzen, praxisgerechte Verbesserungen einzuführen. Ziel sei es, ein Jagdrecht zu schaffen, das sowohl den Tier- und Artenschutz stärkt, als auch Rechtssicherheit gewährleistet und Bürokratie abbaut.

Die Stellungnahme des LJV wird als wichtiger Schritt betrachtet, um die Herausforderungen der Jagdpraxis moderner und rechtssicherer zu bewältigen, während gleichzeitig der Tierschutz nicht aus den Augen verloren wird.