In Bayern tritt Ende Oktober eine neue Jagdverordnung in Kraft, die der Rotwildjagd besondere Beachtung schenkt. Jagdminister Hubert Aiwanger kündigte an, dass Jäger künftig mehr Eigenverantwortung und Spielraum bei der Jagdausübung erhalten werden. Wesentliche Änderungen betreffen die Fütterung des Rotwildes und die Einführung von flexiblen Dreijahresabschussplänen, die keine Genehmigung durch die unteren Jagdbehörden mehr benötigen. Zudem können die Jagdzeiten angepasst werden, um den Gegebenheiten vor Ort besser Rechnung zu tragen.

Was heißt das für Jäger? Mit der Verordnung wird den Jägern ermöglicht, selbstständig Entscheidungen zur Rotwildfütterung zu treffen, was eine gezielte Steuerung der Wildschäden im Wald erleichtern soll. Die Möglichkeit, Abschusspläne flexibel zu handhaben, bietet zudem einen großen Handlungsspielraum und sorgt für mehr Rechtssicherheit in der jagdlichen Praxis.