Wenn Vermessungstrupps im Revier auftauchen oder Gerüchte über eine neue Umfahrungsstraße oder einen Windpark die Runde machen, schrillen bei vielen Jägern die Alarmglocken. Wer hat schon gerne eine Baustelle in seinem Revier? Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Instrument der vorausschauenden Umweltvorsorge und kann auch Chancen für das Revier bieten, wenn Jäger aktiv mitarbeiten. Rechtsgrundlage ist das UVP-Gesetz 2000, das europäische Richtlinien in österreichisches Recht umsetzt. Die UVP-Pflicht besteht bei Vorhaben mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel Abfallwirtschaft, Energiewirtschaft oder Infrastrukturprojekte. Je nach Vorhaben werden Schwellenwerte für die Pflicht zur UVP genannt, z.B. für den Flächenverbrauch, Anlagenanzahl oder erzeugte Energiemenge.
Recht · Österreich
Dem Wild eine Stimme geben
Wie Jäger ihre Revierinteressen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP) vertritt können