Die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Waffenbestandteilen sorgen für Unsicherheit unter Jägerinnen und Jägern. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Nachkennzeichnung bereits registrierter Jagdwaffen sowie zur Registrierung von wesentlichen Bestandteilen. Welche Fristen gelten und was müssen Jäger beachten?

Zunächst gilt es, zwischen der Kennzeichnung der Waffe und der Registrierung im Zentralen Waffenregister zu unterscheiden. Diese neuen Regelungen stellen nicht nur einen bürokratischen Aufwand dar, sondern sind auch entscheidend für die rechtliche Handhabung von Jagdwaffen. Dabei ist eine Differenzierung nach Datum des Inverkehrbringens unerlässlich.

Die Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem Waffen, die nach dem 14. September 2018 in Verkehr gebracht wurden, wobei eine Frist bis zum 28. Oktober 2026 besteht. Für vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Waffen besteht keine Nachkennzeichnungspflicht, selbst wenn diese später gebraucht gekauft oder vererbt werden.

So besitzt beispielsweise eine Büchse, die 2010 erstmals verkauft wurde und 2022 gebraucht erstanden wurde, keine Nachkennzeichnungspflicht aufgrund der vorliegenden Übergangsregelung. Im Gegensatz dazu müssen Büchsen, die 2020 erstmals verkauft wurden, bis zum 28. Oktober 2026 die erforderliche Kennzeichnung aufweisen, sofern keine gesetzliche Ausnahme existiert. Besonders wichtig ist hierbei der Hinweis, dass ab dem 28. April 2026 alle neu in Verkehr gebrachten Waffen umgehend die Kennzeichnungspflichten erfüllen müssen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Registrierung wesentlicher Bestandteile der Kategorie C, die durch die Gesetzesnovelle neu aufgenommen wurden. Diese Bestandteile, etwa bestimmte Schäfte oder Rahmen, müssen bis zum 28. April 2027 im Zentralen Waffenregister erfasst werden, wenn sie am 28. April 2026 bereits im Besitz des Jägers waren. Diese Regelung betrifft in der Regel nur die neuen wesentlichen Bestandteile, während für unverändert zugehörige, bereits registrierte Teile wie Verschlüsse keine zusätzliche Registrierungspflicht entsteht.

Jagdwaffenbesitzer sollten sich auch bewusst sein, dass wenn ein wesentlicher Bestandteil, wie etwa ein Verschluss, einzeln weitergegeben wird, dieser vorher entsprechend gekennzeichnet werden muss. Die entscheidenden Fristen sind somit: 28. Oktober 2026 für die Nachkennzeichnung und 28. April 2027 für die Registrierung der neuen wesentlichen Bestandteile.

Für einen präzisen Überblick und im Zweifelsfall ist es ratsam, Fachpersonen wie Waffenhändler oder Büchsenmacher zu Rate zu ziehen. Diese Experten können helfen, die rechtliche Handhabung und die damit verbundenen Anforderungen zu klären. Mit diesen Regelungen wird eine wichtige Grundlage für den sicheren und legalen Umgang mit Jagdwaffen gelegt, die den Jägerinnen und Jägern mehr Klarheit in einer sich ständig verändernden Gesetzeslage bieten sollten.