Ab dem 28. April 2026 tritt das neue Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG) in Kraft, das grundlegende Änderungen für alle Schusswaffenbesitzer mit sich bringt. Die zentrale Neuerung besteht darin, dass nicht nur die gesamte Schusswaffe, sondern auch alle wesentlichen Teile eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Diese Regelung soll die Rückverfolgbarkeit und somit auch die Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen erhöhen.

Wesentlicher Bestandteil der neuen Gesetzgebung ist die Rückverfolgbarkeit aller wesentlichen Teile von Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden. Zu diesen Teilen zählen der Lauf, das Gehäuse, der Verschluss und bei Revolvern auch die Trommel. Bisher wurde häufig nur der Lauf mit einer eigenen Seriennummer versehen, was für viele Jagdwaffen nicht ausreichte. Ab sofort müssen jedoch alle diese Bauteile eine offizielle Kennzeichnung tragen, die nach bestimmten technischen Vorgaben erfolgt.

Ein wichtiges Detail ist die Übergangsfrist, die nach Inkrafttreten des Gesetzes von sechs Monaten gewährt wird. Das bedeutet, dass Jäger, die betroffene Waffen oder Waffenteile besitzen, diese bis zum 28. Oktober 2026 nachträglich kennzeichnen lassen müssen. Die Durchführung dieser Kennzeichnung darf ausschließlich von ermächtigten Gewerbetreibenden, wie zertifizierten Büchsenmachern oder Waffenhändlern, übernommen werden. Diese Fachleute sind auch verantwortlich dafür, dass die Kennzeichnung im zentralen Waffenregister (ZWR) entsprechend eingetragen wird.

Die Definition der „wesentlichen Teile“ ist von zentraler Bedeutung und umfasst verschiedene Komponenten jeder Schusswaffe. Der Lauf, das Gehäuse, der Verschluss und auch die Trommel müssen jeweils ihre eigene Seriennummer erhalten, um die Möglichkeit zu gewährleisten, dass diese Teile ausgetauscht oder in neuen Zusammenstellungen verwendet werden können. Beispiele hierfür sind Modelle wie die Blaser R8, die Merkel Helix oder die Beretta BRX1, bei denen alle genannten Bauteile kennzeichnungspflichtig sind.

Für Jäger ist es entscheidend, sich mit diesen neuen Bestimmungen vertraut zu machen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn eine Waffe oder ein Bauteil nicht entsprechend gekennzeichnet und registriert ist, kann dies zu Problemen bei zukünftigen rechtlichen Überprüfungen führen. Daher sollte jeder Jäger sicherstellen, dass alle bereits vorhandenen Seriennummern korrekt im Zentralen Waffenregister eingetragen sind, und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Nachgravur oder -laserung rechtzeitig vor Fristende in die Wege leiten.

Insgesamt erfordert das neue Schusswaffenkennzeichnungsgesetz eine eingehende Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Anforderungen von den Jägern. Die Änderungen stellen sicher, dass jede Schusswaffe und ihre Bauteile durch entsprechende Kennzeichnungen nachvollziehbar bleiben, was letztendlich auch der Sicherheit aller Beteiligten zugutekommt und das Vertrauen in den Umgang mit Schusswaffen weiter festigt.

Jäger sollten daher aktiv und informiert handeln und sich rechtzeitig um die entsprechenden Maßnahmen kümmern.