Am Dienstag, dem 11. August 2026, hat das Verwaltungsgericht Kassel zwei Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen die Allgemeinverfügung zum Wolfsmanagement in Hessen abgelehnt. Dies bedeutet, dass die zuvor vorläufig ausgesetzte Regelung für das Jagdjahr 2026/2027 wieder vollziehbar ist. Der Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Juli 2026, der die Entnahme von Wölfen zunächst gestoppt hatte, ist nach Angaben des Regierungspräsidiums Kassel damit gegenstandslos. Die Allgemeinverfügung sieht für den Lahn-Dill-Kreis grundsätzlich die Entnahme von bis zu vier juvenilen Wölfen während der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vor. Da zwei bereits tot aufgefundene Wölfe auf diese Zahl angerechnet werden, können derzeit noch zwei juvenile Wölfe entnommen werden. Die Freigabe ist auf den Lahn-Dill-Kreis begrenzt, da dort mit dem Greifensteiner Rudel eines der etablierten hessischen Wolfsterritorien zu finden ist. Der Landesjagdverband Hessen betont, dass die Entnahme einzelner Tiere im Mittelpunkt nicht steht. Entscheidend ist, dass das Wolfsmanagement in Hessen auf einer fachlichen und rechtlichen Grundlage erfolgt und klare, nachvollziehbare Regeln für den Umgang mit dem Wolf schafft. Der Landesjagdverband wird die weitere rechtliche und fachliche Entwicklung aufmerksam begleiten und über neue Entscheidungen informieren. Diese Maßnahmen sind Teil eines breiteren Managementplans, der darauf abzielt, den Wolf in Hessen zu erhalten und gleichzeitig das Interesse der Landwirte an Schädlingsbekämpfung durch Jagd zu fördern. Die Regelung ist auf dem Lahn-Dill-Kreis konzentriert, da diese Region mit etablierten Wolfsterritorien verbunden ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel tritt eine Phase der Unklarheit und Spannung ein Ende. Jagdmänner und Naturschützer müssen nun abwarten, wie sich die neue Regelung in der Praxis auswirkt und welche Auswirkungen sie auf das Wildtiermanagement im Lahn-Dill-Kreis hat.