In Niedersachsen hat sich ein unerwarteter Konflikt zwischen Tierrechten und Jagdpraxis ergeben. Nach der Verordnung des Landeswirtschaftsministeriums dürfen verwilderte Hauskatzen, die in Lebendfallen gefangen werden, weder getötet noch freigelassen werden. Diese Regelung stößt jedoch auf Widersprüche, da das Tierschutzgesetz vorsieht, dass eine Freilassung von gefangenen Katzen als Ordnungswidrigkeit gilt.