Die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel hat den Abschuss von zwei Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorläufig ausgesetzt. Diese Entscheidung erfolgt aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden, die gegen einen zuvor genehmigten Managementplan zum Abschuss von insgesamt vier Jungwölfen klagten. Obwohl das Verwaltungsgericht Kassel den Plan als voraussichtlich rechtmäßig einstufte, legte der Hessische Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Entnahme bis zur Klärung der Beschwerde ruhen soll.

Was heißt das für Jäger? Die vorläufige Aussetzung des Abschusses zeigt die anhaltende Unsicherheit und den Einfluss von Umweltschutzverbänden auf die Jagdgesetzgebung. Jäger müssen sich darauf einstellen, dass die Wolfspopulation weiterhin reguliert werden soll, jedoch vorerst keine Maßnahmen zur Reduktion der Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis ergriffen werden können.