Am 16. September beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz zur Änderung jagd- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, um die Spielräume des geänderten Bundesjagdgesetzes zu übertragen. Dies schafft die Grundlage für ein populationsbezogenes Bestandsmanagement und ermöglicht eine aktive Bejagung der Wölfe in Sachsen. Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) betonte, dass das Gesetz ein starkes Signal an die Weidetierhalter sende und beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden lasse.