Am 16. September beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz zur Änderung jagd- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, um die Spielräume des geänderten Bundesjagdgesetzes zu übertragen. Dies schafft die Grundlage für ein populationsbezogenes Bestandsmanagement und ermöglicht eine aktive Bejagung der Wölfe in Sachsen. Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) betonte, dass das Gesetz ein starkes Signal an die Weidetierhalter sende und beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden lasse.
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Wolf in Sachsen – sichere Entschädigung und mehr Abschüsse
Neues Jagdrecht eröffnet Spielräume für eine effektivere Bestandsverwaltung des Wölfe im Freistaat