Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) hat nach der heutigen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag eine wichtige Chance erkannt, die noch bestehenden Schwächen des künftigen Jagdgesetzes zu korrigieren. LJV-Präsidentin Dr. Gitta Greif-Werner betonte in einer Pressemitteilung vom 18. September 2026, dass sowohl aus der CDU-Fraktion als auch von Ministerin Christine Schneider auf das laufende Verfahren und die noch bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung hingewiesen wurde. Diese Chance sei nun zu nutzen, um das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz substantiell zu verbessern. Der LJV begrüßt wichtige Korrekturen, wie insbesondere die Rückverlagerung wesentlicher Zuständigkeiten auf die örtliche Ebene, die stärkere Einbindung jagdlicher Fachkompetenz und die grundsätzliche Bejagbarkeit des Wolfs. Gleichwohl bleiben aus Sicht des Verbandes zentrale Fragen ungelöst. Es geht um die Ausgestaltung der Mindestabschussplanung, die forstbehördliche Stellungnahme sowie die tatsächliche Stärkung von Jagdrechtsinhabern, Jagdgenossenschaften, Kreisjagdmeistern und Bewirtschaftungsgemeinschaften. Greif-Werner betonte: „Wenn wir mehr Eigenverantwortung wollen, müssen wir sie den Menschen vor Ort auch tatsächlich zutrauen. Jagdrechtsinhaber, Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft kennen die Verhältnisse vor Ort. Ihre Erfahrung und Verantwortung müssen deshalb stärker zum Maßstab jagdrechtlicher Entscheidungen werden.“ Der LJV geht nicht um die Interessen einzelner Gruppen, sondern um ein Jagdrecht, das Kooperation fördert und neue Konflikte durch Bürokratie und einseitige Vorgaben vermeidet. Die Herausforderungen durch Klimawandel, Waldumbau, Wildschäden und die Rückkehr des Wolfs erfordern eine Verantwortungsgemeinschaft, in der sich die Akteure auf Augenhöhe begegnen. Dr. Gitta Greif-Werner fügte hinzu: „Die heutige Landtagsdebatte war kein Schlusspunkt. Die entscheidende fachliche Arbeit liegt jetzt vor uns. Wir stehen für diesen Dialog bereit – konstruktiv und mit konkreten Vorschlägen. Unser Anspruch ist ein Jagdrecht, das einen gesunden Wald mit Wild ermöglicht, Eigentum und Eigenverantwortung ernst nimmt und in der Praxis tragfähig ist.“ Der Beitrag unterstreicht die Notwendigkeit von fachlicher Korrektur im laufenden Verfahren und betont die Bedeutung konkreter Vorschläge für den weiteren parlamentarischen Prozess.