Am 28. September 2026 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Entnahme von vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis rechtlich zulässig ist. Diese Entscheidung bezieht sich auf die behördliche Genehmigung zur letalen Entnahme, die im Rahmen des "Revierübergreifenden Managementplans für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027" eingeführt wurde. Der Beschluss wurde von dem 8. Senat des Gerichtshofs gefasst und ist bereits rechtskräftig.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren allerdings nur zwei der vier Jungwölfe noch zur Entnahme freigegeben, da die anderen beiden bereits bei Verkehrsunfällen verunglückt waren. Das Regierungspräsidium Kassel, als Obere Jagdbehörde, hat die Allgemeinverfügung zum Wolfsmanagement somit wieder in Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass erstmals ein gerichtlich bestätigter Managementplan in Deutschland eine gezielte Entnahme von Wölfen vorsieht.

Der Ausbau und die rechtlichen Grundlagen zum Wolfsmanagement in Hessen wurden in einer Allgemeinverfügung vom 30. Juni 2026 formuliert. Diese regelt unter anderem, dass der Abschuss von Wölfen ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erfolgen darf. Wolfshybriden gelten dagegen nach wie vor landesweit unter den bestehenden Regelungen. Die rechtlichen Schritte zum Managementplan hatten zuvor Widerspruch bei mehreren Naturschutzverbänden hervorgerufen, die Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung stellten. Doch die Beschwerdeverfahren wurden vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. In seiner Begründung stellte der Gerichtshof fest, dass der vorgelegte Plan rechtlich einwandfrei sei und keine Bedenken aufweise.

Die Entscheidung des Gerichtshofs und die hiermit verbundene Entnahme von Jungwölfen sind bedeutend für die Jagdpraxis in Hessen und könnten als Modellfall für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Maßnahmen in Erwägung ziehen. Das Management von Wölfen in Deutschland bleibt ein kontroverses Thema, in dem es notwendig ist, eine Balance zwischen Naturschutzbelangen und jagdlichen Interessen zu finden.

Jäger und Jagdausübungsberechtigte können sich auf der Homepage der Oberen Jagdbehörde über den Stand des Wolfsmanagements informieren. Der Umgang mit der Wolfspopulation sowie die Regelungen zur Entnahme werden von vielen Jägern als wichtige Aspekte im Hinblick auf die Reviersituation und die Schutzmaßnahmen für anderes Wild betrachtet.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass das Thema Wolf in der deutschen Jagd nach wie vor hochaktuell ist. Die Genehmigung zur gezielten Entnahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines tragfähigen Managements, das sowohl die Belange der Landwirtschaft als auch die Interessen des Naturschutzes berücksichtigt.