Das Bundesamt für Umwelt hat die vollständige Regulierung des Nanz-Rudels im Wallis genehmigt. Dieser Entscheid ist am 30. September 2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Januar 2027. Im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung wurden auch die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels sowie die Basisregulierung der Rudel Nendaz-Isérables und Les Toules bereits genehmigt. Die Entnahme dient der Vermeidung von Konflikten, insbesondere in Gebieten mit wiederholten Nutztiersichtungen.

Was heißt das für Jäger? Der Freispruch zur vollständigen Entnahme des Nanz-Rudels ermöglicht eine gezielte Regulierung lokaler Wolfsbestände und könnte potenziell Schäden an Nutztiere vermindern. Für Jäger im Wallis ist dies von Bedeutung, da es die Jagdpraxis in Bereichen beeinflussen kann, in denen die Präsenz von Wölfen bereits erhebliche Probleme verursacht hat.