In Hessen hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine wichtige Entscheidung bezüglich des Abschusses von vier Jungwölfen getroffen. Am 28. September wurde bekanntgegeben, dass die Entnahme der Tiere sowie die Eingrenzung des Jagdgebiets auf den Lahn-Dill-Kreis rechtlich zulässig sind. Diese Entscheidung erfolgte durch den 8. Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofs und stellt klar, dass die Abschüsse unter den gegebenen Umständen gerechtfertigt sind.