Am 30. September 2026 hat der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einen Antrag bei der Europäischen Kommission eingereicht, der eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild in heimischen Betrieben zum Ziel hat. Hintergrund ist die Aufnahme des Sikawilds auf die Liste invasiver gebietsfremder Arten, die für Landwirtschaftsbetriebe erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen hat. Durch den Antrag soll die rechtssichere Haltung dieser Tiere auch langfristig ermöglicht werden, um regionale Wertschöpfung und den Erhalt wichtiger Betriebszweige zu fördern.

Was heißt das für Jäger? Die angestrebte Ausnahmegenehmigung könnte auch Auswirkungen auf die Jagdpraxis haben, da die Diskussion um Regulierung und Bewirtschaftung von invasive Arten an Brisanz gewinnt. Jäger sollten sich über die Entwicklung und mögliche Änderungen in der Gesetze und Verordnungen informieren.