Im Rahmen der aktuellen Jagdverordnungen der Kärntner Landesregierung wird mitgeteilt, dass das reguläre Biberkontingent, welches in der Verordnung vom 25. März 2025 festgelegt wurde, nun ausgeschöpft ist. Dies bedeutet, dass ab sofort vor der Entnahme eines Bibers eine Genehmigung bei der zuständigen Abteilung der Kärntner Landesregierung eingeholt werden muss. Diese Maßnahme ist Teil der Anstrengungen, die Wildtierpopulationen nachhaltig zu bewirtschaften und Konflikte zwischen Mensch und Tier zu minimieren.

Der Biber, dessen Wiederansiedlung in Kärnten in den letzten Jahren erfolgreich vorangetrieben wurde, hat in der Region zunehmende Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Während die Rückkehr dieser Tierart positiv zu bewerten ist, stellen die Nahrungs- und Lebensraumsansprüche des Bibers oft Herausforderungen für die Landwirtschaft und den Forst dar.

Die Biberpopulation wird kontinuierlich beobachtet, und Anpassungen in der Jagdvorschrift sind Teil des Managementplans, um eine Balance zwischen dem Schutz der Tiere und den Interessen der landwirtschaftlichen Nutzung zu finden. Das reguläre Biberkontingent war bis zur vollständigen Auslastung. Es wird empfohlen, Jäger:innen sich vor einer beabsichtigten Entnahme um eine Genehmigung zu bemühen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Kärntner Jägerschaft betont, dass eine verantwortungsvolle jagdliche Praxis Voraussetzung für ein nachhaltiges Wildtiermanagement ist. Durch die Kontaktaufnahme mit der Abteilung 10 der Landesregierung soll sichergestellt werden, dass die Bestimmungen eingehalten werden und die Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Zusammengefasst ist die Ausschöpfung des Biberkontingents ein wichtiger Schritt in der Regulierung dieses Wildtierbestandes. Die Jägerschaft ruft alle aktiven Jäger:innen dazu auf, sich verantwortungsvoll zu verhalten und die neuen Regelungen zu befolgen, um eine langfristige Co-Existenz zwischen Mensch und Biber zu fördern.