Ein 33-jähriger Jäger sieht sich am Landesgericht Ried wegen des Verdachts der Tierquälerei konfrontiert. Der Prozess steht im Zusammenhang mit dem Tod eines geschützten Rotmilans, der in einer Lebendfangfalle in St. Florian am Inn gefunden wurde. Der Vogel, entdeckt Anfang März, starb vier Tage später aufgrund seiner Verletzungen. Anklage wird erhoben, da dem Jäger vorgeworfen wird, dem Vogel unnötige Qualen zugefügt zu haben, indem er die Falle mit einem Hasenkadaver köderte. Der Jäger selbst behauptet, nur einen Marder fangen zu wollen und die Falle täglich kontrolliert zu haben.