Ein 33-jähriger Jäger wurde vom Landesgericht Ried freigesprochen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, einen streng geschützten Rotmilan in einer Schlagnetzfalle gefangen zu haben, was zu dessen Tod führte. Der Rotmilan wurde Anfang März in St. Florian am Inn entdeckt und verstarb vier Tage nach der Entnahme aus der Falle. Die Anklage sah das Verhalten des Angeklagten als Tierquälerei, doch das Gericht entschied, dass keine vorsätzlichen Qualen zugefügt wurden. Die Verteidigung argumentierte, dass die Falle für die Marderjagd gedacht und somit zulässig war.
Was heißt das für Jäger? Der Freispruch wirft Fragen zur aktuellen Rechtslage und den Fangmethoden auf, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes. Naturschutzorganisationen fordern klare Regelungen, um Tierleid zu vermeiden und Verstöße gegen den Artenschutz zu verhindern. Der Vorfall könnte eine Neubewertung des Einsatzes von Schlagnetzen in der Jagdpraxis nach sich ziehen.