Die Zolldokumentation für Mufflon hat sich geändert: Künftig wird Mufflon in diesen Dokumenten als Wild klassifiziert, wodurch die bisherigen Zollabgaben entfallen. Dies wurde von JagdSchweiz in Absprache mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erzielt. Laut dem Oktober-Newsletter des Verbands wird jetzt nur die Mehrwertsteuer von 2,6 Prozent fällig, sofern die Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag überschritten wird. Diese Anpassung gilt als praxisnahe Lösung, die im Sinne der Jägerschaft umgesetzt wurde.